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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2016 - L 8 SO 282/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,100436
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2016 - L 8 SO 282/16 B ER (https://dejure.org/2016,100436)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.11.2016 - L 8 SO 282/16 B ER (https://dejure.org/2016,100436)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. November 2016 - L 8 SO 282/16 B ER (https://dejure.org/2016,100436)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2016 - L 8 SO 282/16
    Zwar trete nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R -) bei einem verfestigen Aufenthalt von materiell nicht freizügigkeitsberechtigten EU-Ausländern im Regelfall im Rahmen des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII eine Ermessensreduzierung auf Null ein, vorliegend hätten die Antragsteller aber keine Umstände glaubhaft gemacht, aus denen sich eine Verfestigung ihres Aufenthaltes ergeben könnte.

    Dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem SGB II mit der Folge des Leistungsausschlusses nach § 21 Satz 1 SGB XII ist jedoch nicht, wer dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II unterfällt (hierzu BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 40 ff.; vgl. bereits Senatsbeschluss vom 23. Mai 2014 - L 8 SO 129/14 B ER -).

    Diese Vorschrift ist über ihren Wortlaut hinaus entsprechend (erst recht) anwendbar, wenn kein Aufenthaltsrecht besteht (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 a.a.O. Rn. 19).

    Auch diese Vorschrift ist - wie § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II - entsprechend anzuwenden, wenn überhaupt kein materielles Aufenthaltsrecht besteht (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 48).

    Dem Sozialhilfeträger steht - so das BSG in diesen Fällen bei der Entscheidung, ob und in welcher Höhe lebensunterhaltssichernde Leistungen gewährt werden, grundsätzlich kein Ermessen zu (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 56, 57).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2016 - L 8 SO 282/16
    Bei der Prüfung, ob das nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII grundsätzlich eröffnete Ermessen unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -) auf Null reduziert ist, folgt der Senat zumindest in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Rechtsprechung des BSG zur Leistungsgewährung für Unionsbürger.
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2016 - L 8 SO 282/16
    Bei EU-Ausländern ist insoweit nicht auf die bei ihnen bestehende Freizügigkeitsvermutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 1 C 22/14 - juris Rn. 12), sondern auf deren materielle Aufenthaltsberechtigung abzustellen (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 14 AS 15/14 R - juris Rn. 21).
  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 15/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2016 - L 8 SO 282/16
    Insoweit kommt es nach der Rechtsprechung des BSG auf die Möglichkeit einer Heimkehr des Ausländers in sein Heimatland nicht an (BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 15/15 R - juris Rn. 32).
  • BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2016 - L 8 SO 282/16
    Bei EU-Ausländern ist insoweit nicht auf die bei ihnen bestehende Freizügigkeitsvermutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 1 C 22/14 - juris Rn. 12), sondern auf deren materielle Aufenthaltsberechtigung abzustellen (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 14 AS 15/14 R - juris Rn. 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 129/14

    Anspruch auf Gewährung lebensunterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2016 - L 8 SO 282/16
    Dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem SGB II mit der Folge des Leistungsausschlusses nach § 21 Satz 1 SGB XII ist jedoch nicht, wer dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II unterfällt (hierzu BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 40 ff.; vgl. bereits Senatsbeschluss vom 23. Mai 2014 - L 8 SO 129/14 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2016 - L 8 SO 283/16
    Insoweit wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tag verwiesen, mit dem den Antragstellern für das die Versagung von Eilrechtsschutz betreffende Beschwerdeverfahren (- L 8 SO 282/16 B ER -) PKH bewilligt worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2016 - L 8 SO 220/16
    Der (für Sozialhilfeansprüche der in den Ländern Niedersachsen und Bremen lebenden Antragsteller allein zuständige) erkennende Senat hat zwischenzeitlich unter Berufung auf die Rechtsprechung des BVerfG (Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - Juris Rn. 63) und des BSG (Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - Juris Rn. 56, 57) in mehreren Eilverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 2015 - L 8 SO 281/15 B ER -, 28. November 2016 - L 8 SO 282/16 B ER -, 10. März 2016 - L 8 SO 48/16 B ER -, 8. Dezember 2016 - L 8 SO 300/16 B ER -) entschieden, dass auch nicht EFA-berechtigte Unionsbürger auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII einen vorläufigen Anspruch auf unterhaltssichernde Leistungen nach dem SGB XII haben und es auf die Möglichkeit einer Heimkehr des Ausländers in sein Heimatland nicht ankommt (BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 15/15 R - Juris Rn. 32).
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